Muss die WEG ab dem 01.01.2014 Rauchmelder anschaffen? Brauchen wir Rauchmelder im Treppenhaus? Muss ich meinem Mieter einen Rauchmelder bezahlen? Immer wieder fragen mich Wohnungseigentümer diese oder ähnliche Fragen. Die Verunsicherung ist trotz oder gerade wegen der Presseberichterstattung sehr groß. Halten wir uns daher an die Fakten.

In § 49 Abs. 7 der Landesbauordnung NRW ist folgendes geregelt: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“

Was bedeutet das für Sie als Eigentümer?

1. Es besteht noch bis Ende 2016 Zeit für die Umrüstung.

2. Die Regelung bezieht sich nur auf Wohnungen, nicht auf Gewerbeeinheiten.

3. In Eigentümergemeinschaften trifft die Pflicht den Sondereigentümer, für die WEG selbst folgt aus der Neuregelung grundsätzlich kein Handlungsbedarf.

4. Der Vermieter muss die Anschaffungs- und Ersatzkosten tragen, den evtl. notwendigen Wechsel von Batterien hat der Mieter selbst zu übernehmen.

5. Jeweils ein Rauchmelder ist in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren, durch die man zum Ausgang der Wohnung gelangt, anzubringen. Bei sehr großen Räumen kann ein einzelner Rauchmelder ausnahmsweise nicht ausreichend sein.

6. Wer eine Schraube in die Wand drehen kann, kann auch einen Rauchmelder an der Decke befestigen. Diese Arbeit übernehmen natürlich auch Elektriker. Außerdem bieten viele Wärmedienste die Miete inkl. Montage und jährliche Prüfung von Rauchmeldern an, wenn es um größere Einheiten geht.

7. Es gibt funkvernetzte Rauchmelder, bei denen alle Melder alarmieren, wenn einer der Melder Rauchentwicklung registriert hat. Sinnvoll ist dies in größeren Wohnungen bzw. Wohnungen und Häusern, die mehrere Ebenen haben. Funkvernetzte Rauchmelder gibt es voreingestellt im Set zu kaufen, es muss nichts durch den Anwender programmiert werden.